FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Immobilien.

Die Preisspanne der Immobilie, die Sie sich leisten können, hängt hauptsächlich von Ihrem Einkommen, Ihren vorhandenen Krediten und Ihren Lebenshaltungskosten ab. Eine allgemeine Faustregel ist, dass Ihre monatliche Hypothekenzahlung nicht mehr als 30% Ihres Bruttoeinkommens betragen sollte. Zusätzlich sollten Sie Ihre persönliche Situation berücksichtigen, einschließlich Ihrer finanziellen Sicherheit und zukünftigen Pläne. Es empfiehlt sich, eine umfassende Budgetplanung zu machen und gegebenenfalls eine Finanzberatung in Anspruch zu nehmen, um eine genaue Einschätzung Ihrer Möglichkeiten zu erhalten.

Der Erwerb einer Kapitalanlage-Immobilie kann eine sinnvolle Ergänzung Ihrer Altersvorsorge sein. Sie bietet nicht nur die Möglichkeit eines stabilen Wertzuwachses, sondern generiert auch durch Mieteinnahmen ein passives Einkommen, das zur finanziellen Sicherheit im Alter beitragen kann. Zudem kann eine Ferienimmobilie doppelt profitabel sein: Sie stellt einerseits eine Investition dar, die langfristig an Wert gewinnen kann, und bietet andererseits die Möglichkeit, kostengünstig Urlaub zu machen, indem Sie sie in den Sommermonaten selbst nutzen. Dies kann eine attraktive Option sein, um die Lebensqualität zu erhöhen und gleichzeitig in die eigene Zukunft zu investieren.

Unter einem voll erschlossenen Grundstück versteht man ein an das öffentliche Straßennetz sowie an Versorgungsleitungen, wie Strom, Wasser und Abwasser, angeschlossenes Grundstück. Von einem teilerschlossenen Grundstück hingegen spricht man, wenn es bspw. zwar schon an das öffentliche Straßen- und Wegenetz angeschlossen ist, aber nicht alle wesentlichen Versorgungsleitungen vorhanden sind. Ein nicht erschlossenes Grundstück ist an keine der notwendigen Versorgungsleitungen angeschlossen und gilt als Rohbauland. Je nach Erschließungsart des Grundstücks fallen gegebenenfalls weitere Erschließungskosten an, die zum Großteil vom Eigentümer selbst getragen werden müssen.
Achtung: Es fallen für die Herstellung der Hausanschlüsse beim Bauen immer noch Hausanschlusskosten an!

Der Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand von Gebäuden bzw. deren Energieeffizienz veranschaulichen soll, um es mit anderen Immobilien vergleichbar zu machen und die Miet- oder Kaufinteressenten bei ihrer Entscheidung zu unterstützen. Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit dem 01.05.2014 in Kraft ist, ist der Energieausweis bei dem Verkauf und der Vermietung einer Immobilie Pflicht. Nach Erstellung gilt er für gewöhnlich zehn Jahre, sollte das Gebäude in der Zwischenzeit nicht umfassend saniert oder nach energetischen Maßnahmen umgebaut werden.

Der standardisierte Ausweis gibt Auskunft über die klassischen Merkmale wie Baujahr oder Anlagentechnik sowie dem Endenergiebedarf eines Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (KfW/m2a), meist inklusive Warmwasseranteil. Zudem werden Vorschläge genannt, welche energetischen Verbesserungen Sie vornehmen können, um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu verbessern. Generell unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Ausweisarten: dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis. Bei dem meist günstigeren Verbrauchsausweis bildet der gemessene Energieverbrauch der Nutzer durch bspw. Heizkostenabrechnungen die Grundlage zur Ermittlung des Energiekennwertes. Bei dem Bedarfsausweis wird hingegen Bezug auf die physikalischen Eigenschaften des Gebäudes genommen. Ob Sie zwischen beiden Ausweisarten frei wählen können oder verpflichtet sind, einen bestimmten Ausweis in Auftrag zu geben, hängt von dem Baujahr und den Eigenschaften Ihrer Immobilie ab.

Bei dem Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung muss der Käufer nicht nur den Kaufpreis zahlen – es fallen je nach Objekt zusätzliche Kaufnebenkosten an. Zu den klassischen Kaufnebenkosten zählt beispielsweise die Maklerprovision, sollte die Immobilie über einen Makler vermittelt worden sein. Aber auch der Kaufvertrag beim Notar und die Umschreibung des Grundbuchs muss der Käufer einplanen, schätzungsweise 1,5% des Kaufpreises entfallen auf die Notar- und Grundbuchkosten. Vom Finanzamt wird weiterhin die Grunderwerbssteuer gefordert, die, je nach Bundesland, zwischen 3,5% und 6,5% des Gesamtkaufpreises variieren kann. Kosten für einen Immobiliengutachter sowie Kosten für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sollten ebenfalls vorher eingeplant werden. Wer natürlich sein Haus selbst auf ein vorher erworbenes Grundstück bauen möchte, sollte zusätzlich noch eventuelle Erschließungs- und Vermessungskosten mit einrechnen.

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